Bis auf weiteres telefonische Erreichbarkeit montags – freitags von 08.00 – 12.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist ein AB geschaltet.
Aktuelles zu TSK NRW Projekt 2022
Hinweis der TSK NRW vom 29.07.2022:
… Der bislang übersendete Probenstand bei den vier CVUÄ´s ist extrem gering und für ein repräsentatives Ergebnis nicht ausreichend. In diesem Jahr verlief die Teilnahme am AFB-Monitoring schleppend und war leider auch sehr fehlerbehaftet.
Aufgrund dieser Tatsachen hat die Tierseuchenkasse beschlossen, dass der Zeitraum der Probennahme bzw. Einsendung der Proben bis zum 31.08.2022 verlängert wird.
Hinweis der TSK NRW vom 07.06.2022:
Unser Imkervertreter in der TSK NRW macht heute darauf aufmerksam, dass die Formulare (Begleitschreiben) zur Futterkranzprobe AFB TSK Projekt 2022 teilweise fehlerhaft ausgefüllt sind und es dadurch zu kostenpflichtigen Analysevorgängen kommt. Bitte berücksichtigen Sie die Angaben in den beiden Schreiben! Ein fehlerfreies Arbeiten erspart Ihnen und den beprobten Imkern viel Ärger!
Neues zum Tierarzneimittelgesetz (TAMG)
Das Bieneninstitut Celle hat gestern einen umfassenden Infobrief zu diesem Thema veröffentlicht:
Der Deutsche Imkerbund e.V. stellt eine Vorlage für ein Bestandsbuch auf seiner Homepage zur Verfügung:
2022 Seminare mit Dr. Pia Aumeier & Co.
siehe auch Register Veranstaltungen
„Imker helfen Imkern“
Wir haben das Projekt am 31.05.2022 beendet.
Vielen lieben Dank für Ihre Unterstützung!
Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung über das Projekt „Imkern helfen Imkern“:
Verpackungsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit einigen Wochen sind Ordnungsämter in Bayern in Sachen Verpackungsgesetz aktiv und gehen anonymen Anzeigen nach, die bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zuvor eingegangen waren. Angeschrieben werden dabei auch Imkereien verbunden mit der Aufforderung, sich den gesetzlichen Vorgaben zu beugen und der Anmeldepflicht bei LUCID binnen einer Frist nachzukommen.
Wir konnten zwischenzeitlich sowohl mit dem Bundesministerium für Umwelt als auch mit der für die Umsetzung des Verpackungsgesetzes zuständigen nachgelagerten Behörde Umweltbundesamt klären, dass die rechtliche Situation für Hobby-Imker sich nicht geändert hat und die durch den D.I.B. erreichte günstige Position für die allermeisten Imkereien in Deutschland auch weiterhin Bestand hat.
Das Bundesministerium für Umwelt hat uns zudem zugesagt, im Bund/Ländergespräch die Sonderregelung Imkerei erneut anzusprechen und darzulegen, um möglichen Ermittlungsanfragen zum VerpackG seitens zuständiger Ordnungsbehörden künftig vorzubeugen.
Jenen Imker, die von Ordnungsbehörden aufgefordert werden, sich als in Verkehr
bringender Verpackungsemittent zu registrieren, empfehlen wir, auf die
D.I.B.-Informationsschrift zu verweisen, sollte kein gewerbsmäßiges Imkern
Anlass zur Handlung geben.
Aus aktuellem Anlass haben wir daher diese Informationsschrift erneut auf die erste Seite unserer Homepage gestellt.
Sollten Ihnen Unregelmäßigkeiten in dieser Angelegenheit zu Ohren kommen, bitte wir weiterhin um Mitteilung.
Wir bitten Sie um entsprechende Informationsweitergabe an Ihre Gliederungen.
Beste Grüße aus dem Haus des Imkers zu Wachtberg-Villip,
Olaf Lück
Geschäftsführer
DEUTSCHER IMKERBUND E.V.
Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung des IVR für seine Mitglieder ist als PDF-Datei im <Downloadbereich Richtlinien/Formulare> angelegt. Die Erklärung unsere Homepage betreffend ist dem Bereich <Der IVR> zugefügt.
Corporate Design
Die ersten Internetauftritte im einheitlichen Erscheinungsbild der Seite des Imkerverband Rheinland e.V. sind zu bestaunen unter:
Neues zu Veranstaltungen
Die neusten Veranstaltungen finden Sie auf der Registerseite Veranstaltungen.