Förderung Nordrhein-Westfalen

Am 20.7.2023 hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Bienenzucht und -haltung 2023-2027“ veröffentlicht. Außerdem sind einige Nebenbestimmungen und Vordrucke zur Durchführung der Förderung erschienen. Die Landwirtschaftskammer NRW bietet diese Unterlagen zum Download an.

Am 25.07.2023 fand in Münster ein Gespräch mit der EU-Stelle statt. In diesem Gespräch wurden den beiden nordrhein-westfälischen Imkerverbänden die neuen Fördervordrucke eröffnet und Fragen zur Förderrichtlinie NRW 2023-2027 (FöRL Bienen) beantwortet. Der IVR-Vorstand hat entschieden, dass der Verband in 2023 keine EU- und Landesförderung in Anspruch nimmt. Der BSV-Lehrgang hat bereits auf Selbstzahler-Basis begonnen und ist damit nicht mehr förderfähig. Auch die Zucht ist 2023 abgeschlossen. Für 2024 plant der IVR Fördermittel zum Thema Honig in Anspruch zu nehmen. Allein die Einhaltung der Nebenbestimmungen sind dabei sowohl für unsere Vereine als auch für unseren Verband eine Herausforderung.

Anhand der folgenden Dateien können Sie sich gerne selbst einen Überblick verschaffen: