Am 30. April 2026 hat das Land Nordrhein-Westfalen das Konzept zur Förderung der Imkerschaft zum Umgang mit der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) vorgestellt.
Fördermittelempfänger sind die beiden Landesverbände Imkerverband Rheinland und Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker, die ihr gemeinsames Vorgehen in der Sache abgestimmt haben und auch zukünftig koordinieren werden. Außerdem sind die in NRW ansässigen Berufs-und Erwerbsimker Fördermittelempfänger.
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Schutzkleidung & Bekämpfungstechnik
- Schutzanzüge (inkl. Helm, Belüftung, Visier und Schutzhandschuhe) mit bis zu 250 € pro Anzug
- Absauggeräte oder Bekämpfungslanzen mit bis zu 2.000 € pro Set
Die beiden Landesverbände fördern aktuell die Beschaffung von je
- 40 Schutzanzügen
- 10 Bekämpfungssets (Lanzen / Absauggeräten).
Pauschale Entschädigungen für die Nestentfernung
- Embryonalnester (keine Prämie)
- Primärnester mit 150 € pro Nest
- Sekundärnester mit 300 € pro Nest
Grundsätzlich müssen Grundstückseigentümer oder ihre Versicherungen für die Kosten der Nestentfernung aufkommen. Nur in Fällen, in denen kein anderer Kostenträger für die Nestentfernung aufkommt, sollen Mittel aus dem Fördertopf dafür verwendet werden.
Wichtige Voraussetzungen
- Fachkundenachweise sind nötig, um Fördermittel abrufen zu dürfen
- Die jeweiligen Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Förderkonzept oder unseren Antragsformularen, die in kürze bereitgestellt werden.
Wie läuft die Organisation?
- Alle Anträge werden vom Landesverband bearbeitet und wenn notwendig kontingentiert und an die Fördermittelstelle übermittelt.
- Antragsberechtigt sind im Fall der Förderung von Schutzausrüstung und Bekämpfungstechnik Imkervereine über ihre Kreisimkervereine.
- Nestentfernungsprämien können von den Imkerinnen und Imkern direkt beim Landesverband beantragt werden
Geplanter Verteilungsschlüssel:
Eine faire Aufteilung der knappen Mittel ist in Unkenntnis des aktuellen Ausstattungsgrades in den einzelnen KIV und den bereits hohen Abundanzen unseres Verbandsgebiets eine Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Wir werden bei zu erwartender Überschreitung der Bedarfsanmeldungen von 40 Schutzanzügen und 10 Sets Bekämpfungstechnik dann zeitnah die KIV bitten müssen, an einer Umfrage zur Erstellung eines aktuellen Lagebilds teilzunehmen. Anderenfalls müssten wir auf das Losverfahren zurückgreifen.
Die Mittel sind begrenzt
- Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich
- Anträge müssen über Online-Formulare des Imkerverband Rheinland e.V. gestellt werden, die wir zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle veröffentlichen.
- Anträge sind nur dann komplett, wenn auch die genannten Nachweise vorliegen.
- Schutzanzüge werden zentral über den Imkerverband organisiert (Sammelbestellung)
- Schutzanzüge als auch Technik werden nur bestellt, wenn diese vorab komplett beim Landesverband bezahlt sind. Die Fördersumme wird erst nachträglich erstattet.
Versicherung
- Unfallversicherung: bitte selbst organisieren
- Haftpflicht: über die Verbandsversicherung abgedeckt
Bitte haben Sie etwas Geduld
Die Fördermaßnahme wurde erst von einigen Tagen bekannt gegeben. Daher bitten wir um Verständnis, dass nicht alle Abläufe bereits vollständig eingespielt sind und es im Verfahren vereinzelt zu Verzögerungen oder Unklarheiten kommen kann.
Online-Anträge
Bedarfsabfrage zur Förderung von persönlicher Schutzausrüstung
Bedarfsabfrage zur Förderung von professioneller Bekämpfungstechnik
Antrag auf Prämie zur Nestentfernung