Hersteller aus der Schweiz erhält Zulassung für Oxalsäure-Verdampfung

Bislang war das Sublimieren von Oxalsäure nur im Ausland erlaubt. Seit dem 09.09.2023 ist der Wirkstoff zur Verdampfung auch in Deutschland zugelassen.

In den vergangenen Tagen verbreitete sich die Nachricht wie ein Lauffeuer unter Imkerinnen und Imkern: Die von vielen langersehnte Zulassung von Oxalsäure zur Verdampfung sei nun erfolgt. Gleichzeitig rankten sich um diese Neuigkeit viele Halbwahrheiten. Der Imkerverband Rheinland hat sowohl beim Hersteller als auch beim zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nachgefragt und dabei folgende Antworten erhalten:

Am 09.09.2023 hat das BVL das Tierarzneimittel „Varroxal 0.71 g/g Bienenstock-Pulver“ der Andermatt BioVet GmbH zugelassen. In einer entsprechenden Fachinformation sind die Art der Anwendung sowie die Dosierung geregelt. Dort heißt es, dass ein geeignetes Gerät zur Verdampfung für die Anwendung von „Varroxal 0.71 g/g Bienenstock-Pulver“ vorgeschrieben ist. Die Behörde nennt als Beispiel zwei Geräte des Herstellers, diese sind allerdings nicht verpflichtend zu benutzen.

Neben der Verdampfung darf „Varroxal 0.71 g/g Bienenstock-Pulver“ auch für die Träufelbehandlung und die Sprühanwendung eingesetzt werden.

Der Hersteller teilt ergänzend mit, dass er das neue Tierarzneimittel auf der Messe Eurobee vorstellen wird, die vom 10. bis 12. November in Friedrichshafen stattfinden wird. Ab dem 13. November 2023 sei das Präparat lieferbar.

Der Imkerverband Rheinland begrüßt die Zulassung des neuen Tierarzneimittels. „Damit endet die jahrelange Diskussion um den Einsatz der Oxalsäure in Verdampfern, und das BVL sorgt für Rechtssicherheit“, sagt Dirk Franciszak, der 1. Vorsitzende des Verbandes. „Wichtig ist nun, dass die Imkernden das neue Verfahren sicher und korrekt einsetzen, denn die Gesundheitsgefährdung durch Oxalsäure ist nicht zu unterschätzen. Für das Bienenwohl ist die neue Methode nach derzeitigem Stand der Forschung ein Schritt nach vorne.“

Der Imkerverband Rheinland stellt unverbindlich zwei Unterlagen zum Thema als Download zu Verfügung:

Ausdruck zum Tierarzneimittel „Varroxal 0.71 g/g Bienenstock-Pulver“ aus dem Arzneimittel-Informationssystem des Bundesministeriums für Gesundheit vom 28.09.2023
Fachinformation zum Tierarzneimittel „Varroxal 0.71 g/g Bienenstock-Pulver“, abgerufen am 28.09.2023