Sehr geehrte Damen und Herren,
seit einigen Wochen sind Ordnungsämter in Bayern in Sachen
Verpackungsgesetz aktiv und gehen anonymen Anzeigen nach, die bei der Zentralen
Stelle Verpackungsregister zuvor eingegangen waren. Angeschrieben werden
dabei auch Imkereien verbunden mit der Aufforderung, sich den gesetzlichen
Vorgaben zu beugen und der Anmeldepflicht bei LUCID binnen einer Frist
nachzukommen.
Wir konnten zwischenzeitlich sowohl mit dem Bundesministerium
für Umwelt als auch mit der für die Umsetzung des Verpackungsgesetzes
zuständigen nachgelagerten Behörde Umweltbundesamt klären, dass die rechtliche
Situation für Hobby-Imker sich nicht geändert hat und die durch den
D.I.B. erreichte günstige Position für die allermeisten Imkereien in
Deutschland auch weiterhin Bestand hat.
Das Bundesministerium für Umwelt hat uns zudem
zugesagt, im Bund/Ländergespräch die Sonderregelung Imkerei erneut
anzusprechen und darzulegen, um möglichen Ermittlungsanfragen zum VerpackG
seitens zuständiger Ordnungsbehörden künftig vorzubeugen.
Jenen Imker, die von Ordnungsbehörden aufgefordert werden, sich als in Verkehr
bringender Verpackungsemittent zu registrieren, empfehlen wir, auf die
D.I.B.-Informationsschrift zu verweisen, sollte kein gewerbsmäßiges Imkern
Anlass zur Handlung geben.
Aus aktuellem Anlass haben wir daher diese Informationsschrift erneut auf die erste Seite unserer Homepage gestellt.
Sollten Ihnen Unregelmäßigkeiten in dieser Angelegenheit zu
Ohren kommen, bitte wir weiterhin um Mitteilung.
Wir bitten Sie um entsprechende Informationsweitergabe an
Ihre Gliederungen.
Beste Grüße aus dem Haus
des Imkers zu Wachtberg-Villip,
Olaf Lück
Geschäftsführer
DEUTSCHER
IMKERBUND E.V.