Schwarm gesehen? Imkerinnen und Imker freuen sich über Ihre Hinweise

Ein Bienenscharm hat sich an einen Baum gehängt. Die Bienen suchen ein neues Zuhause und sind in der Regel harmlos.

Im Frühsommer neigen Bienenvölker dazu, einen Schwarm zu bilden. Zwar versuchen Imkerinnen und Imker, ihr Volk daran zu hindern, sich im großen Stil davon zu machen, aber das Schwärmen gehört auch zu einem ganz natürlichen Verhalten der Bienen. Auf diese Weise pflanzt sich ein Volk fort und bildet einen neuen Stock.

Ein Schwarm ist in aller Regel völlig harmlos. Die Bienen sind auf der Suche nach einer neuen Behausung und in diesem verletzlichen Zustand nicht an einer Auseinandersetzung interessiert. Trotzdem sollten Sie Abstand halten, wenn Sie keine Erfahrung im Umgang mit einem Schwarm haben.

Imkerinnen und Imker fangen Schwärme gerne ein, immerhin erhalten sie so ein neues Volk, das schon sehr bald Honig liefern wird. Allerdings ist es nicht immer ganz einfach, auf die Schnelle eine Imkerei zu finden, die alles stehen und liegen lässt, um bei Ihnen vorbeizukommen. Gerade im Frühsommer sind Imkerinnen und Imker häufig schon genug mit ihren eigenen Völkern beschäftigt. Für einen Bienenschwarm, der womöglich hoch oben in einem Baum oder unter einem Dachvorsprung hängt, riskiert nicht jeder Kopf und Kragen. Manchen Schwarm in abenteuerlicher Lage lassen bedächtige Bienenhaltende auch schon mal ziehen.

Wenn Sie einen Schwarm gesichtet haben, melden Sie Ihre Beobachtung gerne an den nächstgelegenen Imkerverein. Eine Liste mit den Namen von Vereinsvorsitzenden finden Sie hier auf unserer Internetseite.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält im § 962 übrigens eine Besonderheit für Imkerinnen und Imker bereit. Dort heißt es:

Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen.

BGB § 962

Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückeigentümer haben Sie also keine Handhabe, eine Imkerin oder einen Imker daran zu hindern, Ihren Grund und Boden zu betreten. Verursachen Imkernde beim Einfangen eines Schwarms Schäden an Ihrem Besitz, erhalten Sie einen Schadenersatz.

Wir danken Ihnen schon jetzt dafür, dass Sie sich um Bienen kümmern.