Vespa Velutina | Antrag auf Prämie zur Nestentfernung

    (v0.92, geändert nach Inkrafttreten der FöRL Vespa velutina)

    Die Entfernung von Primär- oder Sekundärnestern der Asiatische Hornisse darf in NRW nur durch geschulte Personen erfolgen und ist bei den örtlich zuständigen Unteren Naturschutzbehörden (UNB) anzuzeigen. Wir empfehlen dafür einen Auszug unserer Bestätigungsmail nach Prämienbeantragung an die Mailadresse Ihrer UNB weiter zu leiten. Grundlage ist ein Screenshot der Fundmeldung in der Kartendarstellung des offiziellen Meldeportals „Neobiota“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK).

    Auszug auf dem Förderprogramm:

    Sie möchten eine Festbetrag für die Beseitigung eines Nestes beantragen. Bitte füllen Sie die Kopfdaten und eines der angebotenen Formulare aus:

    Ablauf der Förderung

    Wir unterscheiden zwischen Erstantrag, Folgeantrag und Fremdvergabe.

    Bitte vorher in Ruhe lesen, um Ablehnungen, umständliche Nachfragen und Neubeantragungen zu vermeiden.
    Beim Erstantrag werden einmalig beide verpflichtenden Schulungsnachweise hochgeladen und für alle Folgeanträge bei uns zwischengespeichert.
    Mit dem Folgeantrag wird die Prämie für eine erfolgreiche Primär- bzw. Sekundärnestentfernung zur Förderung eingereicht. Grundlage ist ein Screenshot der zugehörigen Neobiotameldung und je einem Fotodokument des Nestes unmittelbar vor und nach Ihrem Entfernungseinsatz. Im Rundschreiben ist beschrieben wie Screenshots und Einsatzfotos auszusehen haben. Auch wie man an die verpflichtende Angabe der Neobiota-OBJECTID kommt, wenn die Sichtungsmeldung bereits durch das Team des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) freigegeben wurde und die OBJECTID deshalb nicht im Screenshot der Meldung erscheint.
    Fremdvergabe ist auszuwählen, wenn ein Verbandsmitglied einen professionellen Schädlingsbekämpfer mit der Nestbeseitigung und Fotodokumentation beauftragt hat und dieser mit der Rechnung die unmittelbar vor und nach dem Einsatz gefertigten Belegfotos überlässt, auch hier ist ein Screenshot der Neobiota-Nestsichtungsmeldung inkl. zugehöriger OBJECTID Teil der Beantragung.

    Jeweils zum Monatsende fassen wir im Imkerverband alle inzwischen aufgelaufenen Prämienanträge zu einem Sammelförderantrag bei der Landwirtschaftskammer NRW in Münster zusammen. Nach Freigabe des Antrages und Erhalt der Förderung überweisen wir Ihren Anteil auf das von Ihnen genannte Konto.

    Der Nachweis der Nestentfernung erfolgt über den Screenshot der Meldung (angedockte Variante) des Fundes in der Kartendarstellung des NRW-Meldeportals „Neobiota“ und je einem Foto vor und nach der Bekämpfung.


    Bitte senden Sie die folgenden Lehrgangsbescheinigungen ein:



    Bitte lesen Sie die folgenden Absätze sorgfältig durch und bestätigen Sie Ihre Zustimmung durch anhaken aller Kästchen.

    Sie erhalten nach der Beantragung eine E-Mail mit Ihren Antworten.

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