Freiwillige Selbstverpflichtung

Ein Zeichen für besten Honig aus dem Rheinland

Das Zeichen „Gutes aus den Imkereien im Rheinland“ steht für naturbelassenen Honig und hervorragende imkerliche Handwerkskunst im Verbandsgebiet des Imkerverband Rheinland e.V.

Die einheitliche Kennzeichnung unserer Bienenprodukte aus unserem Verbandsgebiet gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Möglichkeit zur Orientierung, welche Produkte wirklich aus regionaler Herstellung stammen. Diese Transparenz macht es erforderlich, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer dazu verpflichten, die folgenden Grundsätze und Regeln einzuhalten.

Für welche Produkte ist das Zeichen „Gutes aus den Imkereien im Rheinland“ zulässig?

An erster Stelle ist das Zeichen für die Anbringung an Honiggläsern gedacht. Es ist aber auch zulässig, weitere Bienenprodukte wie Wachs, Pollen oder Propolis damit auszuzeichnen, sofern die Herkunft aus dem Rheinland belegbar ist. Bei Honigmischungen mit anderen Produkten außer Honig muss der Honiganteil ausgewiesen sein und zu 100 Prozent aus dem Rheinland stammen.

Nicht zulässig ist die Nutzung auf Produkten, an deren Herstellung Bienen nicht beteiligt waren.

Woher müssen Produkte stammen, die das Zeichen „Gutes aus den Imkereien im Rheinland“ tragen?

Voraussetzung für die Nutzung des Zeichens „Gutes aus den Imkereien im Rheinland“ ist, dass das Produkt zu 100 Prozent im Rheinland produziert wurde. Der Bienenstand der Imkerei muss sich innerhalb des Verbandsgebiets des Imkerverband Rheinland befinden. Die Imkerei muss ihren Hauptsitz im Verbandsgebiet haben und Mitglied im Imkerverband Rheinland sein. Der Honig muss nicht zwingend im Rheinland geschleudert und abgefüllt worden sein.

Für weitere Bienenprodukte gilt: Die Herkunft aus dem Rheinland muss zu 100 Prozent belegbar sein. Beispielsweise sind Wachs-Produkte nur für das Zeichen „Gutes aus den Imkereien im Rheinland“ zugelassen, wenn das Wachs aus dem eigenen Wachskreislauf stammt.

Das Zeichen „Gutes aus den Imkereien im Rheinland“ ist für die Verwendung auf dem Imker-Honigglas durch den Deutschen Imkerbund e.V. zugelassen. Imkerinnen und Imker können das Zeichen entweder selbst auf dem Glas anbringen oder bei der Online-Bestellung als regionales Zusatzzeichen mit eindrucken lassen. Mit Unterzeichnung dieser Freiwilligen Selbstverpflichtung wird das Zusatzzeichen für Unterzeichnende im Online-Shop des Deutschen Imkerbund e.V. freigeschaltet, sofern hier bereits ein Konto besteht.

Marktkontrollen durch den Imkerverband Rheinland e.V.

Der Imkerverband Rheinland behält sich vor, Stichproben von Produkten zu nehmen, die unter dem Zeichen „Gutes aus den Imkereien im Rheinland“ angeboten werden. Die Imkerei erhält für die Stichprobe keine Vergütung, bekommt aber im Gegenzug das Ergebnis der Analyse mitgeteilt. Der Imkerverband Rheinland übernimmt die Analysekosten dieser Stichproben. Stellt sich bei der Analyse ein Verstoß gegen diese Freiwillige Selbstverpflichtung heraus, haftet die Imkerei mit einem Betrag von 200 €, die Nutzung des Zeichens wird der Imkerei für die Dauer von 2 Jahren untersagt. Bei einem fortgesetzten Verstoß behält sich der Imkerverband Rheinland den Rechtsweg offen.

Bei anderweitigen Verstößen gegen diese Freiwillige Selbstverpflichtung – etwa bei der Auszeichnung von Produkten, die nicht von Bienen produziert wurden – haftet die Imkerei mit einem Betrag von 200 €, die Nutzung des Zeichens wird der Imkerei für die Dauer von 2 Jahren untersagt.

    Freiwillige Selbstverpflichtung

    Hiermit gebe ich folgende Freiwillige Selbstverpflichtung ab:

    *Pflichtfeld