Die Schulung zum Bienensachverständigen (BSV) ist in der Imkerschaft sehr beliebt, obwohl sie mit etlichen Verpflichtungen einhergeht. Wer an der Schulung für Bienensachverständige teilnehmen möchte, muss einige Kriterien erfüllen. So muss der Interessent seit mindestens zwei Jahren einem Imkerverein angeschlossen sein, seit drei Jahren Bienenvölker bewirtschaften und seine Bereitschaft zur Unterstützung der Veterinärverwaltung erklären. Ein Empfehlungsschreiben des Vereins oder des Kreisimkerverbandes für den man tätig sein möchte, unterstützt die Bewerbung. Die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit als BSV in den imkerlichen Organisationen des Landes NRW und RLP wird vorausgesetzt. Auf Grund der unterschiedlichen Verordnungen in den Bundesländern, wird die Schulung länderspezifisch durchgeführt. Sobald Termine mit den Ausbildungsreferenten abgesprochen sind, werden wir diese Termine hier veröffentlichen.
Ausbildung in RLP:
Falls wieder ein Kurs stattfindet, werden wir die Termine hier einstellen und auch das Prozedere bekanntgeben.
Ausbildung in NRW:
- Empfehlungsschreiben NRW
- Verwaltungsvorschrift zur BienSeuV-NRW (Pflichtlektüre für BSV-Anwärter in NRW)
2023-05-01 Merkblatt für BSV(für Lehrgangs- und Ausweisanerkennung) | Das Merkblatt wird aktuell überarbeitet. Bei Interesse wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Geschäftsstelle. info@imkerverbandrheinland.de
TERMINE für die nächste BSV-SCHULUNG in NRW:
BSV-Lehrgang 2026 NRW
Die Teilnahme an allen Terminen ist Pflicht. Der Imkerverband Rheinland e.V. führt die Schulung im Auftrag des Landes NRW durch und hat hier deswegen keinen Entscheidungsspielraum.
Die Termine für den Lehrgang 2026 stehen noch nicht fest. Wir veröffentlichen diese zeitnah, sobald die Planung steht.
Die hier genannten Termin stellen eine Planungsgrundlage dar und sind nicht verbindlich. Wir sind bemüht, kurzfristige Änderungen zu vermeiden.