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Rundschreiben 01 aus 02|2024
Liebe Imkerinnen und Imker,
ein bisschen früh schlägt draußen vor der Tür die Sal-Weide aus. Die Bienen nutzen die ersten warmen Sonnenstrahlen für Reinigungsflüge und erste Erkundungstouren. ES GEHT WIEDER LOS!
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Schon im vergangenen Rundbrief haben wir darauf hingewiesen, jetzt tun wir es wieder - und wir werden es wieder tun: Große Dinge werfen ihre Schatten voraus:
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Es gehört bei uns in der Imkerei zum guten Ton, dass wir nicht einfach nur ein Fest ausrichten. Vielmehr behalten wir auch in bester Feierlaune das Wohl unserer Bienen im Blick. So planen wir eine Vortragsveranstaltung zu interessanten Themen aus der Insektenwelt. Haben Sie Vorschläge und Anregungen dazu? Schreiben Sie gerne an 175@imkerverbandrheinland.de, was Sie zum 175. Bestehen unseres Verbandes lernen möchten. Wir sind für Themen sowie für Tipps zu Referentinnen und Referenten dankbar. Eine Ausstellung, auf der Händler innovative Produkte für die Imkerei zeigen werden, ist ebenfalls in Planung und nimmt bereits konkrete Züge an. Seien Sie gespannt.
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Herzliche Grüße Ihr Vorstand vom Imkerverband Rheinland e.V.
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Ist die "Spitzenqualität vom Imker" eine Ordnungswidrigkeit?
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Ein Imker aus Euskirchen muss sich aktuell mit der Behörde des Kreises auseinandersetzen, die ihm ein Ordnungswidrigkeitsverfahren angehängt hat. Grund für das Einschreiten der Ordnungsbehörde: Der Imker hat seinen Honig im Imker-Honigglas des Deutschen Imkerbundes abgefüllt. Auf dem Etikett steht dabei der vorgedruckte Hinweis: "Spitzenqualität vom Imker". Die Behörde stört sich an dem Begriff Spitzenqualität und setzt für diese angebliche Prämium-Auszeichnung höhere Anforderungen an die Qualität voraus.
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Beim Deutschen Imkerbund e. V. in Wachtberg ist das Problem offensichtlich bekannt. In einer E-Mail an den betroffenen Imker heißt es: "Aus unserer Sicht ist die Werbung mit "Spitzenqualität vom Imker" wettbewerbsrechtlich nicht als irreführend zu beanstanden. Trotzdem kam es in der Vergangenheit vereinzelt zu Beanstandungen durch die Lebensmittelbehörden." Eine Lösung für das Problem scheint in Sicht, denn weiter heißt es vom D.I.B.: "Um künftig derartige Beanstandungen zu vermeiden, wird derzeit grundsätzlich darüber beraten, den Eindruck "Spitzenqualität vom Imker" auf dem Gewährverschluss durch eine andere Aussage zu ersetzen. Unsere Gremien werden dazu Ende Februar bzw. Anfang März einen Beschluss fassen."
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Sobald dem Imkerverband Rheinland der entsprechende Beschluss bekannt wird, werden wir unsere Imkerschaft informieren. Unseren Obmann für Honig und Marktfragen, Jörg Sterling, behält den Vorgang und das Verfahren gegen den Imkerkollegen im Blick.
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LANUV bietet Seminar zur Asiatischen Hornisse an
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Für ein gerade mal vierstündiges Seminar ist das Themenpaket groß: "Biologie, Ausbreitung und Auswirkungen der Asiatischen Hornisse, Früherkennung und Meldung, Nestsuche durch Sichtverfolgung, bzw. Telemetrie, Techniken der Nestentnahme, Dokumentation." So beschreibt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ein Seminar, das am 14.3.2024 in Recklinghausen stattfindet. Zielgruppe sind neben Naturschutzbehörden, Stechimmen- und Hornissenberatern auch Imkernde. Mit der Veranstaltung will das LANUV der Verpflichtung zur Information und Früherkennung nachkommen. Das in den Nachbarländern gesammelte Wissen über die Biologie, das Verhalten und die Entnahmetechniken soll vermittelt werden.
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Die Anmeldefrist zum Seminar endet am 29.2.2024. Die Teilnahmegebühr beträgt 40 €.
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Imkerverband Rheinland bringt erweiterten Versicherungsschutz auf den Weg
Im zurückliegenden Rundschreiben haben wir unsere Imkerinnen und Imker gefragt, ob Interesse an einer Erweiterung der Imkerglobalversicherung gegen Hochwasser und Tierschäden bestehen. Die hohe Beteiligung mit 244 Antworten hat den Vorstand dazu veranlasst, die nächsten Schritte in die Wege zu leiten.
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Keine Mehrheit gab es für eine Versicherung gegen Hochwasser. Die Bedingungen haben für viele nicht gepasst.
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Klarer Auftrag für den Vorstand: Gegen Tierschäden möchten Imkernde sich gerne absichern. Aktuell schlösse die Versicherung noch den Schutz durch Schäden ein, die die Vespa Velutina verursacht. Ob das so bleibt, ist ungewiss.
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Fällt der Versicherungsschutz gegen die Vespa Velutina weg, schwindet die Mehrheit. Der Vorstand wird dieses Ergebnis bei den Verhandlungen berücksichtigen.
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Zur Vertreterversammlung im März wird der Vorstand einen entsprechenden Antrag vorlegen, der den Abschluss einer Ergänzung der Imkerglobalversicherung gegen Tierschäden vorsieht. Sollten die Vertreter im Sinne des Vorstands entscheiden, wird es zunächst keine Beitragserhöhung geben. Für die nächsten Jahre kann der Verband die Zahlungen aus Rücklagen bestreiten.
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Vertreterversammlung muss umziehen
Der historische Hörsaal im Poppelsdorfer Schloss zu Bonn wird aktuell aufwändig renoviert. Eigentlich sollten die Bauarbeiten demnächst abgeschlossen sein - und der Imkerverband Rheinland e.V. wäre mit seiner Vertreterversammlung einer der ersten Mieter der herrlichen Location inmitten des Botanischen Gartens gewesen. Leider ist es nun zu Verzögerungen auf der Baustelle gekommen, weshalb der Saal nicht zur Verfügung steht. Allerdings stellt das Botanische Institut Bonn seinen Hörsaal zu Verfügung, der sich quasi auf der anderen Straßenseite befindet. Bitte beachten Sie diese Änderung.
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Plätze frei beim kostenlosen Schnupperkurs für Neuimkernde von Dr. Pia Aumeier
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An insgesamt 53 Kursorten in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus bietet das Team von Dr. Pia Aumeier in diesem Jahr wieder Kurse für Menschen an, die sich für die Imkerei interessieren. Die Auftaktveranstaltung am 25.2.2024 in Bochum ist als kostenloser Schnupperkurs angelegt. Wenn Sie Interessierte kennen, die einen Einstieg in die Imkerei suchen, weisen diese gerne auf dieses Angebot hin. Die Anmeldung ist über das Veranstaltungstool des Imkerverband Rheinland möglich.
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Bildquelle: Wikimedia Commons/Tanarus
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Kostenlose Untersuchung einer Futterkranzprobe
Auf Anregung des Fachzentrums für Bienen und Imkerei fördert die Tierseuchenkasse (TSK) Rheinland-Pfalz die Untersuchung von Futterkranzproben im Rahmen eines AFB-Monitorings. Im Jahre 2024 können wieder circa 700 Futterkranzproben von Bienenständen in Rheinland-Pfalz und Imkern, die bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz registriert sind, kostenlos untersucht werden (je TSK-registriertem Imker eine Probe). Die Vergabe der Untersuchungen erfolgt nach dem "Windhundprinzip" und muss einzeln und persönlich angefordert werden. Sammelanmeldungen sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich, gemeinsames Einsenden jedoch schon.
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