Liebe Imkerinnen und Imker,


die Imkersaison bringt neben der täglichen Arbeit an den Völkern auch wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, organisatorische Aufgaben und erfreuliche Erfolge mit sich. In unserem heutigen Rundschreiben informieren wir Sie kompakt über folgende Themen:

  • EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Wichtige Vorgaben zu Verpackungen und Kennzeichnung, die auch für die Honigvermarktung relevant werden. Für Nutzer gibt es vom D.I.B. einen gesonderten Hinweis zur Gläsernutzung
  • Kleiner Beutenkäfer: aktuelle Informationen und Hinweise zur erhöhten Wachsamkeit bezüglich des Beutenkäfers!
  • Toller Erfolg beim Jungimkertreffen: Wir berichten vom Treffen unseres Imkernachwuchses und gratulieren herzlich zum hervorragenden 2. Platz!
  • Zum Miteinander von Wild- und Honigbienen: Hier erfahren Sie einige interessante und wichtige Erkenntnisse über die zwei Arten.
  • Sommelier und HSV-Ausbildung 2027: Vorschau und Ankündigung der Anmeldefristen für den neuen Ausbildungsdurchgang.
  • Aufruf zur Statistikerhebung (Frühtrachternte): Ihre Mithilfe ist gefragt – unterstützen Sie uns mit Ihren Daten, um ein aussagekräftiges Bild der diesjährigen Erträge zu gewinnen.
  • Tierseuchenmeldung Varroa für NRW und RLP: Erinnerung an die Pflichten zur Bestandsmeldung sowie aktuelle Informationen


Mit herzlichen Grüßen
Ihr Imkerverband Rheinland e.V.

EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Was müssen Imker beachten?
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Gleichzeitig ist in Deutschland das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) in Kraft getreten und hat das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst. Ziel der neuen Regelungen ist es, Verpackungsabfälle zu vermeiden, die Wiederverwendung zu fördern und die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern.

Was bedeutet das für Imker?
Nicht jeder Imker ist automatisch betroffen. Entscheidend ist insbesondere, ob Honig oder andere Imkereierzeugnisse gewerbsmäßig verpackt in Verkehr gebracht werden.

Wer seine Imkerei gewerblich betreibt – auch im kleinen Umfang – sollte prüfen, welche Pflichten für die verwendeten Verpackungen bestehen. Dazu können insbesondere gehören:
  • Registrierung im Verpackungsregister LUCID
  • Systembeteiligung, soweit erforderlich
  • Meldung der Verpackungsmengen
  • gegebenenfalls Kennzeichnungs-, Dokumentations- und Konformitätsanforderungen
Dabei sollten insbesondere Honiggläser, Deckel, Etiketten und gegebenenfalls Versandverpackungen betrachtet werden. Welche Pflichten bestehen, hängt von der jeweiligen Verpackung und vom Vertriebsweg ab.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet hierzu Informationen und Entscheidungshilfen an.

Für wen ist die Prüfung besonders wichtig?
  • Zum Beispiel für Imker, die Honig regelmäßig verkaufen,
  • im Hofladen oder auf Märkten anbieten,
  • online oder im Versandhandel vertreiben oder
  • an Geschäfte bzw. andere gewerbliche Abnehmer liefern.
Auch ohne Gewerbeschein kann eine Tätigkeit gewerbsmäßig sein. Wer ausschließlich für den eigenen Bedarf imkert und keine Waren gewerbsmäßig in Verkehr bringt, fällt grundsätzlich nicht unter diese Pflichten.

Unser Tipp:
Prüfen Sie Ihre Verpackungen, Vertriebswege und bestehenden Verpflichtungen. Wenn Sie bereits mit einem Systembetreiber bzw. Lizenzierungspartner zusammenarbeiten, empfiehlt es sich, diesen zu den neuen Regelungen zu kontaktieren.

Mehr INFORMATIONEN finden Sie auch in nachfolgenden Links:

Dringende Information zum Kleinen Beutenkäfer (Aethina tumida)


Leider müssen wir Sie über eine besorgniserregende Entwicklung informieren. In Italien hat der Kleine Beutenkäfer einen deutlichen Sprung nach Norden gemacht und wurde erstmals in Mittelitalien nachgewiesen.
Hier sind die Fakten zur aktuellen Situation:

  • Fundort: Der Schädling wurde in Bienenvölkern in der Provinz Latina, etwa 300 Kilometer nördlich der bisher bekannten Befallsgebiete in Süditalien und südlich von Rom, entdeckt.
  • Bestätigung: Die italienischen Veterinärbehörden haben den Befall offiziell bestätigt.
  • Ursache: Nach Angaben der Behörden ist die Einschleppung auf einen illegalen Transport von Bienenstöcken aus der Region Kalabrien zurückzuführen. Der Transport fand Ende Mai 2026 statt und umfasste 19 leere Beuten sowie einen Schwarm. Die betroffenen Völker wurden inzwischen vernichtet.
  • Maßnahmen: Vorläufige Bekämpfungsmaßnahmen, einschließlich der Einrichtung von Schutzzonen und verstärkter Überwachung, wurden gemäß den EU-Vorschriften umgesetzt.
  • Hintergrund: Der Kleine Beutenkäfer wurde das erste Mal 2014 in Süditalien entdeckt und war bisher hauptsächlich auf die Regionen Kalabrien und Sizilien beschränkt.
Warum ist dies für uns von Bedeutung?
Dieser neue Fall zeigt, wie schnell und unkontrolliert sich der Schädling durch menschliches Fehlverhalten verbreiten kann. Die räumliche Nähe zu den nördlicheren Teilen Italiens erhöht das Risiko einer Einschleppung nach Mitteleuropa erheblich. Aus diesem Grund erlauben wir uns folgende Warnung:

ACHTUNG – DRINGENDE WARNUNG:
Aufgrund dieser neuen, kritischen Entwicklung erneuern und verschärfen wir hiermit unsere nachdrückliche WARNUNG vor jeglichen Bienentransporten aus Italien nach Deutschland!
Die Gefahr, den Kleinen Beutenkäfer unwissentlich einzuschleppen und damit die Existenz unserer Bienenvölker zu gefährden, ist real. Bitte verzichten Sie vollständig auf den Import von Bienen, Königinnen und gebrauchtem Imkereimaterial aus ganz Italien.
Wir werden Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Bitte bleiben Sie wachsam und melden Sie jeden Verdachtsfall sofort den zuständigen Veterinärbehörden.

Team Rheinland summt auf Platz 2!

Von Mayen ins Watt

Nachdem wir uns im Mai beim Trainingstag in Mayen den letzten imkerlichen Feinschliff verpasst hatten, hieß es für das Team Rheinland: Ab in den Norden! Bestens vorbereitet und mit jeder Menge Vorfreude im Gepäck steuerten wir das diesjährige Jungimkertreffen in Papenburg an.
Tag eins stand ganz im Zeichen des großen Wiedersehens mit den anderen Landesverbänden und einem echten Härtetest. Bei einer Wattwanderung durften wir am eigenen Leib erfahren, wo wir gelandet sind. Wir standen im nassen, kalten Schlick. Aber echte Imker schockt so schnell nichts! Im Gegenteil: Wir hatten megamäßigen Spaß, zumal die Insektenfauna selbst im Watt erstaunlich vielfältig ist.
Am nächsten Tag wurde es dann ernst. Beim eigentlichen Wettbewerb flogen die Fetzen,
beziehungsweise die Fachbegriffe. Wir konnten unser Wissen voll abrufen, haben uns wacker geschlagen und am Ende einen genialen 2. Platz abgeräumt!
Alles in allem war das Treffen einfach nur wunderschön. Wir haben alte Bekannte gedrückt, neue Freunde kennengelernt und bewiesen, was im Rheinland so alles drinsteckt. Und die Zukunft? Na ja, die mathematische Kurve zeigt steil nach oben.
Nach Platz drei im Vorjahr und Platz zwei in diesem Jahr bleibt für nächstes Jahr eigentlich nur noch ein einziges logisches Ziel übrig... Gold, wir kommen!

Obfrau Schulimkerei RLP Mona Ziegler
Ein Bild von ...

Zum Miteinander von Wild- und Honigbienen!


Immer wieder werden wir in Diskussionen mit der Behauptung konfrontiert, unsere Honigbienen würden in direkter Nahrungskonkurrenz zu Wildbienen stehen und deren Bestände gefährden. Um uns für solche Gespräche mit verlässlichen Fakten zu rüsten, möchten wir heute auf eine hervorragende und sehr wertvolle Ausarbeitung hinweisen.

August-Wilhelm Schinkel, Mitglied im Präsidium des Deutschen Imkerbundes, hat in seinem Papier „Zum Miteinander von Wild- und Honigbienen“ die Faktenlage präzise aufgearbeitet.
Er tritt den teils tendenziösen Behauptungen einiger Naturschützer sachlich entgegen und liefert uns Imkern starke, wissenschaftlich untermauerte Argumente.
Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse für Ihre zukünftige Argumentation im Überblick:

  • Keine pauschale Nahrungskonkurrenz: Die Natur hat im Laufe der Evolution kluge Vermeidungsstrategien entwickelt. Honigbienen haben ihre Nische in der Massentracht gefunden, während Wild- und Honigbienen sich die vorhandenen Blütenressourcen zeitlich und räumlich geschickt aufteilen.
  • Ressourcen sind ausreichend vorhanden: Landwirtschaftlich angebaute Trachtpflanzen decken den Nektar- und Pollenbedarf aller Honigbienenvölker in Deutschland um ein Vielfaches ab. Von einem generellen Nahrungsmangel durch die Honigbiene kann daher keine Rede sein.
  • Verbotszonen schaden der Natur: Die zunehmende Forderung nach Honigbienenverbotszonen rund um Naturschutzgebiete ist kontraproduktiv. Ein Experiment zeigt, dass das Fernhalten von Bestäubern die Samenproduktion der Pflanzen deutlich senkt und somit der heimischen Flora schadet.
  • Ein friedliches Miteinander: Die Honigbiene trägt keine Schuld an der Wildbienenmisere. Beide Insektenarten leben einverträglich miteinander.
Wir empfehlen Ihnen die Lektüre des vollständigen Dokuments wärmstens. So sind Sie bestens vorbereitet, um in Diskussionen sachlich und sicher für unsere Bienen und die Imkerei einzutreten und der Honigbiene den Platz einzuräumen, der ihr als drittwichtigstes Nutztier gebührt.

Ausbildung zum Honigsommelier 2027


Lernen Sie in einem 4-tägigen Praxis-Lehrgang die Kunst der fachkundigen Honigverkostung, Aromenbeschreibung und Sortenbeurteilung.

Ort: Bienenmuseum Duisburg, Schulallee 11, 47239 Duisburg
Termine (jeweils 10:00 – 16:00 Uhr):
1. Wochenende: Samstag, 17.01. & Sonntag, 18.01.2027
2. Wochenende: Samstag, 23.01. & Sonntag, 24.01.2027

Anmeldung & Gebühren:
Die Anmeldung für die Ausbildung wird ab September 2026 über unsere Homepage möglich sein.
Mitglieder IV Rheinland: 300 € (Exklusive Anmeldung: 01.09. – 01.10.2026)
Nichtmitglieder: 350 € (Anmeldung im Anschluss bei verfügbaren Plätzen möglich)

Ausbildung zum Honigsachverständigen 2027


Qualifizieren Sie sich zur fachkundigen Beratung und Schulung in den Bereichen Honiggewinnung, Analytik, Vermarktung und Hygiene sowie zur Durchführung von DIB-Lehrgängen und zur Mitwirkung bei Honigprämierungen.

Ort: Bienenmuseum Duisburg, Schulallee 11, 47239 Duisburg
Termine:
1. Wochenende: Freitag, 19.02. – Sonntag, 21.02.2027 (jeweils 10:00 – 16:00 Uhr)
2. Wochenende: Freitag, 26.02. – Sonntag, 28.02.2027 (jeweils 10:00 – 16:00 Uhr)
Online-Prüfung: Freitag, 26.03.2027 (19:00 – 20:30 Uhr)
Abschlussveranstaltung: Samstag, 17.04.2027 (10:00 – ca. 18:00 Uhr, inkl. Kurzvortrag & Zertifikatsübergabe)

Anmeldung & Gebühren:
Die Anmeldung für die Ausbildung wird ab September 2026 über unsere Homepage möglich sein.
Mitglieder IV Rheinland: 300 € (Exklusive Anmeldung: 01.09. – 01.10.2026)
Nichtmitglieder: 350 € (Anmeldung im Anschluss bei verfügbaren Plätzen möglich)

Aufruf zur Umfrage: Statistikerhebung (Frühtrachternte)

Wie jedes Jahr führt das Fachzentrum für Bienen und Imker in Mayen wieder eine deutschlandweite Umfrage zur Honigernte durch. Durch die anonyme Beantwortung der Umfrage können Sie helfen, einen ersten Überblick zu erhalten, der Informationen über regionale Besonderheiten und Unterschiede liefert.

Die Umfrage enthält unter anderem Fragen zum Wassergehalt des Honigs, verwendeter Beutentyp, Vermarktung, Honigendverkaufspreis, Angaben zum Gebiet, usw.

Bitte nehmen Sie auch an der Umfrage teil, wenn Sie nicht ernten wollen oder konnten. Diese Information ist wichtig für die räumlichen Zuordnung.

Die Ergebnisse der Statistik werden im Infobrief Bienen@Imkerei veröffentlicht.

Hier geht es zur Umfrage:
Ein Bild von ...

Wichtige Information zur Varroose-Meldepflicht in NRW


Mit dem Inkrafttreten der neuen nationalen Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV) am 11. März 2026 wurden neben der Amerikanischen Faulbrut, dem Kleinen Beutenkäfer und den Tropilaelaps-Milben auch der Befall mit der Varroamilbe (Varroose) formal als meldepflichtig eingestuft.

Dies hat in der Imkerschaft für Verunsicherung gesorgt. Mit Erlass vom 23. Juli 2026 (Az.: IV.7.-65.08.03.02.001015) hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV) nun folgende Klarstellung für NRW getroffen:

  • Keine zusätzliche Einzelmeldung bei Varroose erforderlich: Da die Varroamilbe flächendeckend verbreitet ist und grundsätzlich von einer Infektion aller Bienenvölker in NRW ausgegangen werden muss, ist eine Einzelfallmeldung des Varroabefalls durch Imkerinnen und Imker weder sinnvoll noch erforderlich.
  • Voraussetzung (Registrierungspflicht): Durch die gesetzliche Anzeigepflicht nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung liegen den zuständigen Veterinärämtern die Daten der Bienenhaltenden bereits vor. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Imkerei und Völkerzahl dort stets korrekt und aktuell registriert sind.
  • WICHTIG – Andere Bienenseuchen bleiben streng meldepflichtig: Der Erlass gilt ausschließlich für die Varroose. Der Verdacht oder der Ausbruch von Amerikanischer Faulbrut (AFB), des Kleinen Beutenkäfers oder von Tropilaelaps-Milben muss weiterhin unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden!
Unser Obmann Roland Schmalenberg hat in seinen letzten Rundschreiben auf verschiedene Dinge hingewiesen. Insbesondere hat er beim Ministerium bewirken können, das Wespen- und Hornissenberater die bereits über eine Schulung vor 2024 verfügen diese anerkannt werden können. Näheres dazu in der Verlinkung "Velutina Rundschreiben"

Themen des Rundschreibens:
  • unsere beiden IVR-Schulungen in Duisburg und Zülpich (mit Überraschung),
  • den Sachstand Schutzanzüge und Auszahlung der zugehörigen Förderung,
  • den Sachstand bei Nestentfernungsprämien verbunden mit einer Bitte,
  • den Sachstand bei Bekämpfungstechnik und
  • einen Hinweis zur Sicherheit bei der Bekämpfung.

Gute Regelung zur Meldepflicht der Varroa in RLP


Endlich gibt es bezüglich der Meldepflicht der Varroose nach der Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV) für Rheinland-Pfalz eine wichtige Klarstellung des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten:

  • Erleichterte Meldepflicht: Rheinland-Pfalz folgt der Regelung aus Niedersachsen. Wer seine Imkerei ordnungsgemäß nach § 1a Bienenseuchen-Verordnung bei der zuständigen Kreisverwaltung (Veterinäramt) registriert hat, erfüllt damit bereits die Meldepflicht bezüglich des Nachweises oder Verdachts eines Varroabefalls nach § 3 TierSeuchMeldV. Eine gesonderte Einzelfallmeldung ist somit vorerst nicht erforderlich.
  • Voraussetzung (Wichtig!): Um von dieser erleichterten Regelung zu profitieren, müssen Ihre Registrierungsdaten bei der zuständigen Kreisverwaltung aktuell und auf dem neuesten Stand sein.
  • Ausnahme (Varroa-Freiheit): Wenn Ihr Bienenbestand offiziell als „Varroa-frei“ anerkannt werden soll, müssen Sie sich weiterhin direkt an die zuständige Behörde wenden.
  • Rechtlicher Hintergrund: Die Varroose ist nach EU-Recht als Seuche der Kategorien C, D und E eingestuft und in Anlage 2 der TierSeuchMeldV aufgeführt. Ausführlichere Informationen zur Rechtslage finden Sie im Informationsschreiben des LAVES Niedersachsen.


** SAVE THE DATE **


Die diesjährige
Arbeitstagung der Züchterinnen und Züchter
findet am 31.10.2026 in Dinslaken statt.

Das genaue Programm stellen wir Ihnen nach Veröffentlichung zur Verfügung.
Merken Sie sich den Termin vor. Weitere Informationen zur Anmeldung folgen!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Wir wünschen Ihnen eine weitere gute und reiche Honigsaison mit viel Freude und Erfolg und vor allem gesunde und fleißige Bienenvölker.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Imkerverband Rheinland e.V.

Im Bannen 38-54
D-56727 Mayen
info@imkerverbandrheinland.de
V.i.S.d.P. Tobias Heinen
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